Für die gesetzliche Verpflichtung der Hauseigentümer, ihre privaten Hausanschlüsse gemäß § 61a LWG NRW, auf Dichtheit prüfen zu lassen, plant der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Verschiedene Gesetzesvorschläge wurden diesbezüglich, sowohl von der Regierungskoalition (SPD und GRÜNE), als auch von den Oppositionsparteien (CDU und FDP), im Januar 2012 im Landtag vorgestellt. Ob und ggfs. wann es aber tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommen wird, wusste bis Februar 2012 noch niemand zu sagen. Fakt ist deshalb, dass bis zu einer etwaigen Gesetzesänderung (für alle Häuser unverändert), die Dichtheitsprüfungspflicht bis 2015 rechtsgültig ist. Für Wasserschutzgebiete gelten sogar frühere Fristen - Weiter siehe unten.
In diesem Zusammenhang bietet der Kanalservice-NRW für Hauseigentümer, Wohnungs- und Hausverwaltungen sowie Nachbarschaftsgemeinschaften, Siedlungsverbände oder für andere Interessenten KOSTENFREIE INFO VERANSTALTUNGEN zum Thema der neuen Kanal-Funktionsprüfung bzw. der Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG NRW an. Diese Info Veranstaltungen können entweder, bei Ihnen vor Ort, oder in unserem Info-Büro an der Universitätsstraße 35 in Bochum durchgeführt werden. Die Wahl der Örtlichkeit richtet sich nach Ihren Wünschen und/oder der etwaigen Teilnehmerzahl.
Damit gibt es eine Übereinstimmung von CDU/FDP und SPD/GRÜNE, die Vorgabe zur Dichtheit privater Abwasserleitungen, auch künftig im Sinne eines sachoerechten Grundwasser- und Bodenschutzes sicher zu stellen! Wer jetzt seinen Kanal prüfen lässt kann viel Geld sparen...mehr
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