Gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW
Optische Kanalbegutachtung und Überprüfung
Kurz-, Lang- und Schlauchlinerverfahren

Unsere zertifizierten Sachkundigen finden Sie
auf der Landesliste des Ministeriums (LANUV)
Auszug, Kanalservice-NRW - Klicken Sie hier
